Mergers & Acquisitions als Erfolgstreiber für das Unternehmen
Die andere Art des Unternehmenswachstums
Inhalt
Heutzutage gibt es nicht nur einen Weltmarkt für Produkte und Dienstleistungen, sondern auch für Unternehmen. „In ihrem Streben nach einer nachhaltig wertorientierten Unternehmensführung und hohen Marktkapitalisierung richten die Manager sich nicht mehr nur nach dem reinen Shareholder Value, sondern nach dem Stakeholder Value, d.h. nach den Interessen der Anteilseigner, der Gesellschaft, der Mitarbeiter und der Kunden."
Aus Unternehmenssicht gibt es verschiedene Gründe, sich für eine Wachstumsstrategie zu entscheiden. Beide Strategien haben ihre Vor- und Nachteile.
Gründe für ein internes Wachstum wären beispielsweise das Anstreben einer bedarfsgerechten Objektentwicklung im Hinblick auf die Standortwahl, das Produkt oder das Personal etc., die Einflusssicherung des Managements, Imitationsschutz oder die Angst vor einer Fehlakquisition.
Gründe warum Unternehmen externes Wachstumsziel verfolgen sind oft das Überwinden von Markteintrittsbarrieren, da diese bereits von dem anderen Unternehmen überwunden wurden. Darüber hinaus sind von Interesse die Übernahme von vorhandenen Kapazitäten, das Nutzen eines Technologievorsprungs des Akquisitionsobjektes oder eine Wettbewerbsberuhigung, welche aus der Akquisition von Wettbewerbern resultiert und somit den eigenen Marktanteil vergrößert.
Für viele Unternehmen ist der vertikale Ausbau durch Unternehmensübernahmen und die Integration von Wertschöpfungsketten erforderlich, um weiterhin erfolgreich am Markt zu bestehen.
Was sind Mergers & Acquisitions?
Der Begriff Mergers & Acquisitions, kurz auch M&A genannt, tauchte zum ersten Mal während der ersten Übernahmewelle am Ende des 19. Jahrhunderts in den USA auf. Der Begriff M&A wird für Unternehmenskäufe, Übernahmen, Mergers of Equals (bedeutet Verschmelzung zweier gleichgroßer Unternehmen), Kooperationen und der Bildung von strategischen Allianzen verwendet.
Im amerikanischen Sprachgebrauch wird er zusätzlich für Unternehmenssicherungen und Unternehmensnachfolgen, für Restrukturierungen und Börsengängen von Unternehmen verwendet.
Unterteilen lässt der Begriff M&A in die drei großen Transaktionsbereiche Merger/Fusion, Akquisition und Kooperation, welche noch weitere vertragliche Untergliederungen haben. Die nachfolgende Grafik soll die unterschiedlichen M&A–Transaktionsformen verdeutlichen:
Merger
Ein Merger wird oft auch als Fusion bezeichnet. Wird ein Unternehmen gekauft, erwirbt hierbei der Kaufende die Eigentumsstellung an einem Unternehmen und somit auch die volle Verfügungsgewalt, welche auch einen Wiederverkauf ermöglicht. Wenn zwei Unternehmen miteinander fusionieren, bleiben beide vorherigen Eigentümer:innen weiterhin Teileigentümer:innen. Bei einer Fusion verschmelzen das komplette Vermögen, alle Schulden und auch alle Geschäfte miteinander. Eine spätere Revision ist faktisch nicht möglich.
Im Umwandlungsgesetz wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Verschmelzung unterschieden, diese sind die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neugründung.
Die Verschmelzung durch Aufnahme wird auch als Absorption oder Annexion bezeichnet. Bei dieser Form der Verschmelzung, nimmt ein:e bestehende:r Rechtsträger:in die Gesamtrechtsnachfolge des Vermögens und der Verbindlichkeiten einer oder mehrerer Rechtsträger:innen auf. Gibt es Anteilseigner:innen bei den untergehenden Gesellschaften, erhalten sie Anteilsrechte an der neuen Gesellschaft. Aus juristischer Sicht ist es irrelevant, welches Unternehmen das untergehende oder das übernehmende ist.
Eine Neugründung zeichnet sich dadurch aus, dass die beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf die neue Gesellschaft übertragen und sie im Gegenzug dafür Anteile an dieser Gesellschaft erhalten. Mit der Eintragung der neuen Gesellschaft erlöschen die alten Gesellschaften. Bei Aktiengesellschaften müssen die übertragenden Unternehmen einen mindestens zwei Jahre zurückliegenden Handelsregistereintrag vorweisen, bevor sie eine Verschmelzung beschließen dürfen. Die Satzung der neuen Gesellschaft wird erst wirksam durch die Zustimmung aller Anteilseigner:innen der übertragenden Unternehmen zum Verschmelzungsbeschluss. Der Vorteil bei dieser Art der Verschmelzung ist die verminderte Dominanz der einzelnen Unternehmen, dies wiederum verringert den Widerstand des Managements und der Mitarbeiter:innen.
Akquisition
Der Ausdruck Akquisition wird für den Kauf eines Unternehmens oder den Kauf für Teile eines Unternehmens verwendet. Im Normalfall erhält das gekaufte Unternehmen eine neue Eigentümerstruktur und behält seine rechtliche Selbstständigkeit.
Eine Akquisition kann grundsätzlich in drei Arten, dem Share Deal (Kauf der Gesellschaftsanteile), dem Asset Deal (Kauf der Wirtschaftsgüter) oder der Friendly/Hostile Takeover (Freundliche/Feindliche Übernahme), unterschieden werden.
Durch einen Share Deal erwirbt der Kaufende Gesellschaftsanteile des Rechtsträgers oder der Rechtsträgerin und kauft somit dessen Unternehmen. Der Rechtsträger oder die Rechtsträgerin kann sowohl eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen sein. Bei einem Kauf in der Form eines Share Deals werden alle wirtschaftlichen Rechte vom Verkaufenden auf den Kaufenden übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Inhaberwechsel besondere Klauseln für Vertragskündigungen, zum Beispiel mit Banken und Versicherungen, gibt. Diese haben bei dieser Art von Unternehmensverkauf oft Sonderkündigungsrechte. Der Kaufende hat die Aufgabe, diese vor Vertragsunterzeichnung zu informieren und eventuell Verzichtserklärungen für die Sonderkündigungsrechte einzuholen.
Wird ein Unternehmen durch die Übernahme von Wirtschaftsgütern erworben, diese Transaktion wird als Asset Deal bezeichnet. Der Kaufende erwirbt damit neben den Wirtschaftsgütern auch die immateriellen Vermögensgegenstände und alle Verbindlichkeiten, die bei dem Eintritt in den Geschäftsbetrieb bestehen. Bei dieser Art des Verkaufs ist es auch möglich, dass der Verkaufende dem Kaufenden nur einzelne Wirtschaftsgüter überträgt, welches vertraglich zu regeln ist. Der Umgang mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen beruft sich auf den §613a BGB. Dieser besagt, dass bei einem Unternehmenskauf die geltenden und tariflichen Rechte nicht vor Ablauf eines Jahres nach Übertragung des Unternehmens geändert werden dürfen, wenn dieses nachteilig für den Arbeitnehmer:innen wäre. Dies gilt nicht, wenn bei dem neuen Inhaber oder der neuen Inhaberin die Rechte und Pflichten durch einen anderen Tarifvertrag oder eine andere Betriebsvereinbarung festgelegt sind.
Eine andere Art der Akquisition ist ein Takeover. Durch den Kauf von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird über die Stimmrechte versucht, Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen. Wenn dies mit vorheriger Abstimmung des Managements geschieht, wird dieser Vorgang als Friendly Takeover (Freundliche Übernahme) bezeichnet, wohingegen bei einem Hostile Takeover (Feindliche Übernahme) der Vorgang ohne die vorherige Absprache durchgeführt wird. Der Nachteil eines Hostile Takeover ist, dass der Kaufende keinen Zugriff auf interne Daten, wie zum Beispiel das interne Rechnungswesen hat. Die Kaufentscheidung beruht somit nur auf öffentlich zugänglichen Informationen, wie beispielsweise veröffentlichten Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten. Sobald der Kaufende genügend Aktien des Unternehmens an der Börse erworben hat, tritt er an die Öffentlichkeit und macht den anderen Aktionären ein befristetes Angebot, um die Anteilsmehrheit zu erlangen. Dieses Geschehen wird Tender Offer genannt. Meist muss hierbei eine hohe Prämie auf den Marktwert des Eigenkapitals gezahlt werden, damit die Offerte attraktiv ist. Deshalb werden meist Unternehmen mit einem niedrigen, vermeintlich unterbewerteten Aktienkurs als Ziel für eine feindliche Übernahme erfasst. Der Kaufende geht somit von einem lohnenden Geschäft aus, welches die höheren Prämien wieder wettmacht. Zum Schutz vor feindlichen Übernahmen gibt es verschiedene Abwehrmaßnahmen, die von seitens des Managements festgelegt wurden, um einen solchen Vorgang unattraktiv zu gestalten. Abwehrmaßnahmen sind beispielsweise der Rückkauf eigener Aktien durch die Zielgesellschaft. Durch diese Maßnahme soll der Aktienkurs gestärkt und somit die Übernahme erschwert werden. Andere Schutzmaßnahmen sind das Einräumen besonderer Bezugs- und Dividendenrechte für die eigenen Aktionäre, so genannter “Poison Pills” oder langjährige Arbeitsverträge mit sehr hohen Abfindungen beim Ausscheiden für das Management, auch “Golden Parachutes” genannt.
Kooperation
Ein weiterer Teilbereich bei den M&A Transaktionen sind Kooperationen zwischen einzelnen Unternehmen. Eine Kooperation zeichnet sich dadurch aus, dass wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Unternehmen freiwillig zusammenarbeiten. Häufig geht es dabei um eine zweckgebundene Zusammenarbeit unterschiedlichen Institutionalisierungsgrades. In der Wirtschaft gibt es viele Arten von Kooperationen. Am meisten verbreitet sind die strategische Allianz und die Gründung eines Joint Ventures.
Die strategischen Allianzen erleben seit Mitte der 1980er Jahre einen wahren Boom. Meist ist dieser Typus der Kooperation in den Branchen der Telekommunikation, der Luftfahrt, der Stromerzeugung und der Elektrotechnik zu finden. Dieser Trend hat sich auch in der Automobilindustrie verbreitet. Viele Unternehmen haben dort ihre festen Zulieferer, mit denen sie gemeinsam neue Technologiekomponenten entwickeln. Obwohl bei einer strategischen Allianz beide Partner wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind, wird die Zusammenarbeit oft durch gegenseitige Minderheitsbeteiligungen gefestigt.
Die Gründung einer intentionellen Interessengemeinschaft wird als Joint Venture oder als Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet. Ein Joint Venture entsteht, wenn zwei oder mehrere Unternehmen kooperieren und ein neues rechtlich selbstständiges Unternehmen gründen. Weil es in Deutschland kein spezielles Joint-Venture-Recht gibt, werden diese meist in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG gegründet. Um den Vorteil der Haftungsbeschränkungen des Kommanditisten der Flexibilität der Personengesellschaften zu kombinieren, wird oft die Form der GmbH & Co. KG gewählt.
Falls Wettbewerbsteilnehmende ein Joint Venture gründen und zu einem vollfunktionsfähigen Unternehmen werden, müssen sie sich kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrollen unterziehen. Als ein vollfunktionsfähiges Unternehmen ist ein Unternehmen definiert, welches alle betriebswirtschaftlichen Funktionen abdeckt. Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen haben hingegen kartellrechtlich keine Schwierigkeiten.
Damit keins der beteiligten Unternehmen eine beherrschende Stellung hat, werden die Eigentumsrechte an der neuen Gesellschaft im Normalfall gleich verteilt.
Motive für Mergers & Acquisitions aus Sicht des Kaufenden
Ein Kaufender kann vielseitige Motive für eine M&A-Entscheidung haben. Das strategische Hauptmotiv für eine Akquisition ist es Synergien zwischen dem kaufenden Unternehmen und dem Akquisitionsobjekt zu erzeugen.
Synergien lassen sich in drei verschiedene Komponenten unterteilen:
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Materielle Verflechtungen
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Immaterielle Verflechtungen
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Konkurrentenverflechtungen
Materielle Verflechtungen sind die Synergien, die auf der gemeinsamen Durchführung von Aktivitäten in der Wertschöpfungskette basieren. Denkbar wäre beispielsweise eine gemeinsame Beschaffung, das gemeinsame Nutzen von Maschinen oder gemeinsame Forschung und Entwicklung. Eine Materielle Verflechtung ist sinnvoll, wenn sich die gemeinsame Aktivität kostensenkend auf die Betriebskosten auswirkt (Economies of Scale) oder durch sie der Differenzierungsgrad erheblich steigt und dadurch die Einmaligkeit der Aktivität verstärkt wird oder sich die Kosten der Einmaligkeit senken lassen (Economies of Scope).
Immaterielle Verflechtungen ergeben sich im Regelfall aus einem Knowhow-Transfer, welcher auf Fähigkeiten des Managements oder anderer Mitarbeiter:innen beruhen kann. Im Zeitalter der Digitalisierung werden Unternehmen häufig akquiriert, weil sie z. B. über eine besondere Software oder Mitarbeiter:innen mit besonderen IT-Knowhow verfügen. Weit verbreitet ist dieses Vorgehen in der Finanzbranche, dort übernehmen große Banken gern mal kleine, innovative FinTechs. Manchmal geschieht dies auch nur aus dem Grund, dass sie sich selbst das Knowhow sichern wollen, bevor es ein anderer tut.
Immer mehr in den Fokus rücken auch Unternehmen, die über einen großen Pool an Kundendaten verfügen. Diese Daten stellen teilweise einen immensen Wert dar und machen diese Unternehmen zu interessanten Akquisitionsobjekten. Die Schwierigkeit hierbei besteht darin, die daraus resultierenden Vorteile vor der Akquisition abzuschätzen. Die Voraussetzung dafür ist sehr gute Kenntnis über das strategische Geschäftsfeld und die Branche.
Von Konkurrentenverflechtung ist die Rede, wenn sich ein Unternehmen mit mehr als einem strategischen Geschäftsfeld mit dem konkurrierenden Unternehmen im Wettbewerb befindet. Eine Akquisition hat dann Auswirkungen auf mehrere Bereiche. Es ist daher von Nöten, das gesamte Portfolio des Konkurrierenden zu berücksichtigen und eine genaue Konkurrenzanalyse durchzuführen.
Aus Sicht des Kaufenden lassen sich Synergien noch in drei verschiedene Kategorien unterteilen:
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Universelle Synergien: Sie lassen sich von jedem Kaufenden realisieren. Meist sind sie in einem Standartbereich, wie der Verwaltung.
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Endemische Synergien: Sie können nur von einem Teil der Kaufenden erreicht werden. Die Entstehung resultiert aus dem Einstellen von Doppelarbeiten.
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Einzigartige Synergien: Nur ein einziger Käufer oder eine einzige Käuferin kann diese nutzen, weil für ihn oder sie das Unternehmen beispielsweise einen höheren Wert darstellt als der Kaufpreis ist.
Jede M&A-Transaktion ist eine strategische Unternehmensentwicklung, welche meist für die beteiligten Gesellschaften die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändert. Alle Fusionen und Übernahmen sind prinzipiell mit Chancen und Risiken für alle beteiligten Unternehmen verbunden.
Wer sich also für diese Art des Unternehmenswachstums entscheidet, sollte sich vorab gründlich mit der Thematik beschäftigt haben. Es kann schnell zu Fehlinvestitionen und unvorhersehbaren Kosten kommen. Ratsam ist es sich von Spezialisten im kompletten Prozess unterstützen zu lassen.
Praktische Umsetzung
In der Praxis gestaltet sich der Zukauf insbesondere im Bereich Software als herausfordernd. Um den Wert einer Software festzulegen, muss sie umfassend analysiert werden.
Dabei entstehen unter anderem folgende Fragen:
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Entspricht die Software technisch oder auch regulatorisch den gewünschten Anforderungen?
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Wie lässt sich die Software im Unternehmen integrieren?
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Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden und ist dies möglich?
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Wie schalte ich Legacy-Anwendungen ab und migriere die Daten in das neue System?
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Wer schult meine Mitarbeiter:innen?
Bei der Beantwortung und Lösung dieser Fragestellungen, stehen wir gern als Partner auf Augenhöhe mit Rat und Tat zur Seite. Wir können den kompletten Software-Integrationsprozess von Auswahl, Analyse und Bewertung über Test und Migration bis hin zu Rollout und Schulung begleiten. Zusätzlich können wir prüfen, ob die Software allen regulatorischen Anforderungen entspricht. Sollten wir Dein Interesse geweckt haben, nimm gern Kontakt mit uns auf.
Literaturquellen
Berens, W.: Schmitting, W.; Strauch, J.: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 7. überarb. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 2013. Dombret, A. R.: Übernahmeprämien im Rahmen von M&A-Transaktionen, Wiesbaden, 2006. Holzapfel, H. J.; Pöllath, R.: Unternehmenskauf in Recht und Praxis: rechtliche und steuerliche Aspekte, 14. Auflage, Köln, 2010. Müller-Stewens, G.: Mergers & Aquisitions. Eine Einführung, in: Müller-Stewens, G./Kunisch, S./Binder, A. (Hrsg.), Mergers & Aquisitions. Analysen, Trends und Best Practices, Stuttgart, 2010b. Picot, G.: Handbuch Mergers & Acquisitions: Planung, Durchführung, Integration, 3. Auflage, Stuttgart: Schäffer-Poeschel 2005. Porter, E. M.: Wettbewerbsvorteile – Spitzenleistungen erreichen und behaupten, Frankfurt am Main/New York, 1985. Porter, E. M.: Wettbewerbsvorteile – Spitzenleistungen erreichen und behaupten, Frankfurt am Main/New York, 1985. Wirtz, B. W.: Handbuch Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden, 2006.